Lizenzvereinbarung

Wie läuft das mit den Lizenzen?

Sobald du eines unserer Plugins im JTL-ExtensionStore kaufst (Klick auf Checkout), erwirbst du faktisch eine Lizenz, die dir die Nutzung des Plugins in für eine Domain i.d.R. auf unbegrenzte Zeit erlaubt. Wie bei Software üblich, verbleibt das Urheberrecht bei uns.

Nach dem Kauf der Lizenz kannst du das Plugin in deinem JTL-Shop installieren und nutzen.

Das Nutzungsrecht ist dann eingeschränkt, falls technische oder rechtliche Änderungen notwendig sind, die den korrekten Betrieb des Plugins sicherstellen. In diesem Fall kann es erforderlich und nicht optional sein, dass ein Update durchgeführ werden muss, für das du wiederum eine gültige Subscription benötigst.

/** Und was ist diese Subscription?


Bei kostenpflichtigen Lizenzen erwirbst du beim Kauf gleichzeitig eine 12 monatige Subscription. Diese ermöglicht dir 12 Monate lang alle in dieser Zeit veröffentlichten Updates herunterzuladen, zu installieren und zu nutzen. Zudem erhältst du 12 Monat lang kostenlosen 1st Level Support fürs Plugin und kannst auch die Lizenz Domain in dieser Zeit wechseln. So profitierst du in diesem Zeitraum komplett vonn allen Weiterentwicklungen, Bugfixes und Verbesserungen des Plugins.

Lizenzen und Subscription JTL-Shop Plugins

Nach den 12 Monaten

Nach Ablauf der senden wir dir eine E-Mail, in der wir auf den Ablauf der Subscription hinweisen. Du kannst dort per Klick die Subscription um weitere 12 Monate verlängern. Die Verlängerung kostet 50% der aktuellen Lizenzpreises des Plugin. So kommst du wieder 12 Monate in den Genuss von kostenlosen Updates und Support

Und falls ich die Subscription nicht verlängere?

Kein Problem – du kannst das Plugin in deiner lizensierten Version weiter nutzen, falls es technisch noch nutzbar ist. Sollte das Plugin technisch oder rechtlich nicht mehr nutzbar sein, benötigst du zwingend ein Update. Sollte nach dem Ablauf der Subscription ein Update veröffentlicht werden, kannst du dieses jedoch nicht mehr kostenlos installieren und müsstest eine neue Lizenz erwerben (zum Vollpreis).

LIZENZVEREINBARUNG

für die von der WebStollen GmbH hergestellte Plugins (Zusatzprogramme) für die e-Commerce-Software “JTL-Shop”.

Präambel

Die WebStollen GmbH hat im Rahmen ihrer Software-Entwicklung Plugins (Zusatzprogramme) für die e-Commerce-Software “JTL-Shop” entwickelt, die JTL-Shop Betreibern als Endbenutzer zur Nutzung in Form von Softwarelizenzen zur Verfügung gestellt werden.

Diese Endbenutzer-Lizenz- und Subskriptionsvereinbarung (End User Licence and Subscription Agreement, im weiteren kurz ‘EULA’) betrifft die Überlassung der Software durch die WebStollen GmbH, Prinz-Ludwig-Str. 17, 93055 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Stepanek und Florian Barbian an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (Lizenznehmer).

1. Allgemein

Der Erwerb der Lizenz kann sowohl im offiziellen JTL ExtensionStore, als auch auf webstollen.de erfolgen. Mit Installation des Plugins (Software) wird zwischen der Firma WebStollen GmbH (nachfolgend auch als Lizenzgeber oder WebStollen bezeichnet) und dem Endbenutzer (nachfolgend als Lizenznehmer bezeichnet) der folgende rechtsgültige Vertrag über die Nutzung des Plugins getroffen.

Diese Lizenzbedingungen schließen sämtliche Dateien des übergebenen Installationspakets des Plugins und ggf. von WebStollen zur Verfügung gestellte Updates mit ein, sofern letzteren keine gesonderten Lizenzbedingungen beiliegen.

Die Software umfasst maschinenlesbare Computer-Programme, teilweise Quellcode sowie Dokumentationen im elektronischen Format.

Sofern nicht auf näher bezeichnete Komponenten von Dritten zurück gegriffen wird, für die andere Lizenzbedingungen gelten, ist WebStollen Eigentümer und Urheber der Software.

2. Funktionsumfang

Der Funktionsumfang des Plugins, sowie Hinweise zur Benutzung werden sowohl auf den Internetseiten von WebStollen aufbereitet, als auch dem Installationspaket in Form einer Anleitung (Online Dokumentation) beigelegt.

Die Anleitung und Gebrauchsbeschreibung kann unabhängig von der Installation und Aktivierung des Plugins auf den Seiten von webstollen.de eingesehen werden.

3. Nutzungsrecht

Der Lizenznehmer erhält von WebStollen das einfache, nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht des Plugins, außer es ist ausdrücklich schriftlich für den Einzelfall etwas anderes vereinbart.

Indem die Software im JTL-Shop des Lizenznehmers installiert wird, kopiert oder anderweitig verwender wird, erklärt sich dieser mit den Bestimmungen der vorliegenden EULA einverstanden. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung. Ihrer Geltung wird hiermit ausdrücklich widersprochen, auch für den Fall, dass WebStollen in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers mit diesem den Lizenzvertrag abschließt.

Eine Lizenz gestattet dem Lizenznehmer, das Plugin für eine einzelne, Internetdomain zu verwenden. Der Name, der mit der Software zu verwendenden Internetdomain ist bei Erwerb der Lizenz WebStollen mitzuteilen.

Diese Internetdomain ist verknüpft mit einer Lizenzprüfung, die bei der Installation des Plugins durchgeführt wird. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Software nur im Rahmen dieser Lizenzbedingungen eingesetzt wird.

Der unbefugte Gebrauch in anderem Zusammenhang dieses Programms oder eines Teils davon darf ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von WebStollen nicht erfolgen.

WebStollen behält sich vor obligatorische Aktualisierungen (Updates) der Software (Plugin) zur Verfügung zu stellen, falls diese durch Änderungen der Rahmenbedingungen (Technischer oder rechtlicher Art) notwendig sind. Eine Nutzung ohne diese Aktualisierung der Software ist dann nicht mehr möglich.

Eine Wiederveröffentlichung, Vermietung und Vertrieb der Software oder Teile davon ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von WebStollen weder in modifizierter noch unmodifizierter Form gestattet.

Der Weiterverkauf (Reselling), eine Vermietung oder andere Weitergabe einer Plugin Lizenz gegen Entgelt ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von WebStollen weder in modifizierter noch unmodifizierter Form gestattet.

Die Software ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt, als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.

4. Lizenzprüfung, Betrieb

WebStollen weist den Lizenznehmer ausdrücklich darauf hin, dass die Software nur betrieben werden kann, wenn ihr zur Laufzeit ein Zugriff über das Internet auf die Server von WebStollen zum Zweck der Gültigkeitsprüfung der Lizenz ermöglicht wird und insoweit eine Internetverbindung zum Betrieb der Software erforderlich ist. Im Rahmen dieser regelmäßigen Gültigkeitsprüfung werden folgende Daten an WebStollen übertragen:

  • Domäne auf der zum Zeitpunkt der Gültigkeitsprüfung die Software installiert ist
  • eindeutige Software-Kennung (Plugin-ID)
  • Software-Version. Sollte zum Zeitpunkt der Gültigkeitsprüfung ein Versionsstand der Software eingesetzt werden, für den keine gültige Subskription vorliegt, so deaktiviert sich die Software automatisch. Eine erneute Aktivierung und Weiternutzung der Software ist dann nur möglich, wenn eine neue Subskription erworben wird.

5. Kommunikation

WebStollen wird den Nutzer über verschiedene Wege über sicherheitsrelevante Updates, Feature Updates und Informationen zur Handhabnung des Plugins informieren

Diese Information wird über die E-Mail Adresse bei der Lizenzbestellung oder über die öffentlich einsehbare E-Mail Adresse des Shopbetreibers erfolgen. Zudem veröffentlicht WebStollen alle Updates auf den relevanten Präsenzen, wie Facebook, Twitter, LinkedIn, JTL ExtensionStore und WebStollen Plugin Store.

6. Subscriptionlaufzeit

Subscription für Support, Verbesserungen (Updates) und Weiterentwicklungen (Upgrades).

Der Lizenznehmer erhält für jede einzelne Lizenz eine 12 monatige Subscription kostenfrei dazu. In dieser Subskription sind alle Updates des Plugins und der First-Level-Support ohne Mehrkosten enthalten. Auch ein Wechsel der Lizenz Domain (Shop URL) ist möglich.

Wenn die Software als Update/Upgrade gekennzeichnet ist, muss der Lizenznehmer über die entsprechende Lizenz und eine gültige Subscription für die Software verfügen, um das Update/Upgrade verwenden zu dürfen.

Nach Ablauf der 12 Monate kann diese Subskriptionslaufzeit um weitere 12 Monate verlängert werden. Dadurch entstehen i.d.R. Kosten, die 50% des Plugin Lizenzpreises ausmachen. Die Kosten werden vor dem Kauf der Verlängerung angezeigt.

9. Funktionstest

WebStollen räumt jedem Lizenznehmer eine 14 tätige (vierzehn Tage) Testzeitraum ein. In dieser Zeit entstehen dem Lizenznehmer keine Lizenzkosten, dieser erhält eine ausgewiesene Testlizenz. Nach Ablauf der Testlizenz besteht kein Anspruch auf einen erneuten Testzeitraum. Der Lizenznehmer verpflichtet sich in diesem Testzeitraum das Plugin auf die Eignung und Funktion in Zusammenhang mit seinem Onlineshopsystem, seinem Hosting Server und seinen sonstigen Einstellungen hin zu prüfen.

8. Gewährleistung

8.1 Die Geltendmachung von Mängelansprüchen setzt bei Kaufleuten voraus, dass diese ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Abs. 2 HGB) nachgekommen sind. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist WebStollen hierüber unverzüglich zu informieren. Dies kann jederzeit unter webstollen.de oder heldesk.webstollen.de vorgenommen werden. Als unverzüglich gilt die Mitteilung des Lizenznehmers, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Lizenznehmer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Kenntniserlangung schriftlich mitzuteilen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mitteilung genügt. Versäumt der Lizenznehmer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von WebStollen für den nicht angezeigten offensichtlichen Mangel ausgeschlossen.

8.2 Webstollen gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung in der begleitenden Dokumentation entspricht.

8.4 WebStollen weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware völlig fehlerfrei herzustellen.

8.5 Tritt ein Programmfehler (Mangel) auf, so ist dieser in einer schriftlichen Fehlerbeschreibung und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Fehlers möglich ist (z.B. durch Vorlage der Fehlermeldungen) und ein Bedienungsfehler des Anwenders ausgeschlossen werden kann. 

8.6 Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

8.7 WebStollen wird einen Mangel innerhalb angemessener Frist nach Eingang der Mängelanzeige beheben, indem WebStollen nach eigener Wahl Ersatz liefert, den Mangel beseitigt oder eine bezüglich der Funktionalitäten gleichwertige Umgehungslösung anbietet. Im Rahmen dieser Nacherfüllung wird dem Lizenznehmer die um den Mangel bereinigte Software bzw. ein Patch oder Update auf demselben Wege wie die Software unter dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt.

8.8 Falls der Mangel in der Systemumgebung von WebStollen nicht nachgestellt und analysiert werden kann, hat der Lizenznehmer nach vorheriger Absprache WebStollen Zugriff auf das eigene System im für die Analyse notwendigen Umfang bereit zu stellen. Eine Analyse oder Beseitigung des Mangels vor Ort beim Lizenznehmer findet nicht statt.

8.9 Schlägt die Mangelbeseitigung nach Ziff. 8.7 fehl, so kann der Lizenznehmer nach vergeblichem Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung der Vergütung verlangen. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Mangel unerheblich ist. Die in Satz 1 beschriebenen Rechte stehen dem Lizenznehmer auch dann zu, wenn WebStollen eine Ersatzlieferung, Mangelbeseitigung oder Lieferung einer Umgehungslösung verweigert oder wenn dem Lizenznehmer die Ersatzlieferung, Mangelbeseitigung oder Umgehungslösung unzumutbar sind.

8.10 Stellt sich heraus, dass ein vom Lizenznehmer gerügter Fehler nicht auf einen von WebStollen zu vertretenden Sach- oder Rechtsmangel der Software zurückzuführen ist, sind WebStollen die hierdurch entstandenen Aufwendungen vom Lizenznehmer zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Lizenznehmer die unberechtigte Rüge nicht zu vertreten hat, insbesondere der Lizenznehmer nicht erkennen konnte, dass der gerügte Fehler nicht WebStollen zu vertreten ist. Ein Verschulden etwaiger vom Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Installation und/oder dem Betrieb der Software beauftragter Dritter muss sich der Lizenznehmer wie eigenes Verschulden zurechnen lassen.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 WebStollen haftet nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden und nur soweit es gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Dabei ist die Haftung für direkte oder indirekte Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aufgrund Betriebsunterbrechung ausgeschlossen.

9.2 WebStollen übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Fehler, Mängel oder unsachgemäße Installation von Fremd-Software entstehen.

9.3 Mängelhaftungsansprüche des Lizenznehmers entfallen, wenn dieser ohne vorherige Zustimmung von WebStollen Änderungen an der Software vorgenommen oder durch einen Dritten hat vornehmen lassen oder die Software vom Lizenznehmer zu einem nicht vom Lizenzvertrag gedeckten Zweck eingesetzt wird und wenn die Änderung oder die vertragswidrige Nutzung für das Auftreten des Mangels allein verantwortlich sind.

9.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von WebStollen für im Zeitpunkt des zur Verfügung Stellens der Software vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

9.5 Auf Schadensersatz haftet WebStollen gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WebStollen nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Bei der Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens bis zum 3-fachen Wert der Lizenz begrenzt und die Haftung für vorhersehbare mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.6 Der Lizenznehmer ist in einem ihm zumutbaren Umfang zur regelmäßigen Sicherung seiner Daten verpflichtet. Die Häufigkeit der Datensicherungen bestimmt der Lizenznehmer eigenverantwortlich in Ausübung der Sorgfalt eines gewissenhaften Kaufmanns. Die Haftung von WebStollen für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung der Datensicherungen durch den Lizenznehmer eingetreten wäre. Die unbeschränkte Haftung von WebStollen in den in Ziff. 9.5 bezeichneten Fällen bleibt hiervon unberührt.

10. Rechte Dritter

Macht ein Dritter gegenüber dem Lizenznehmer geltend, dass durch die Software Rechte dieses Dritten verletzt werden, wird der Lizenznehmer WebStollen hierüber unverzüglich benachrichtigen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, derartige Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er WebStollen eine angemessene Möglichkeit gegeben hat, die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche auf andere Art und Weise abzuwehren.

Werden durch die Software tatsächlich Rechte Dritter verletzt, wird WebStollen nach eigener Wahl und auf eigene Kosten unter Berücksichtigung der Interessen des Lizenznehmers entweder dem Lizenznehmer die erforderlichen Nutzungsrechte am betroffenen Recht des Dritten verschaffen oder die Software so umgestalten, dass diese nicht mehr das betroffene Recht des Dritten verletzt. Ist dies nicht möglich, gilt Ziff. 8 entsprechend.

Mängelhaftungsansprüche des Lizenznehmers bleiben unberührt.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Klauseln in diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der nichtigen Klausel tritt dasjenige, was dem gewollten Zweck der Vertragsparteien am nächsten kommt.

11.2 Diese Vereinbarung enthält alle Absprachen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

11.3 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Regensburg.

11.4 Es gilt deutsches Recht.

Fassung vom 01.03.2022

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